Steuerfreibetrag für Anleger und Anlegerinnen ändert sich in 2023

Das neue Jahr 2023 hält für Anleger ein schönes Bonbon bereit: Der Freibetrag, bis zu dessen Höhe Einkünfte aus Kapitalvermögen komplett steuerfrei vereinnahmt werden können, steigt durch eine Gesetzesänderung der Koalition von bisher 801 Euro auf 1.000 Euro pro Person an. Verheiratete und Personen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können einen gemeinsamen Freibetrag in Höhe von 2.000 Euro statt wie bisher 1.602 Euro in Anspruch nehmen. Sofern Sie bereits einen Freistellungsauftrag bei der über uns betreuten Partnerbank hinterlegt haben, wird dieser automatisch um 24,844% erhöht. Sie müssen also nur etwas tun, wenn Sie einen neuen Freisteller einrichten oder die Summe an sich verändern wollen. ‎‎‎Gerne stehen wir Ihnen für Ihre individuellen Fragen zur Verfügung – sprechen Sie uns an!

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