Seit dem 10. März 2021 gelten EU-weit nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor. Finanzunternehmen und Finanzberater müssen ihre Kunden über ihren Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen informieren.
Zur Erfüllung unserer Informationspflicht und zur Kenntnisnahme finden Sie in unten stehendem Schreiben alles Informative zusammengefasst.